Amazon: Rechnungen sind nicht gleich Bestellbestätigungen oder Lieferscheine.

Gerade im Herbst, wenn viele Jahresabschlüsse und Steuererklärungen vorbereitet werden, ist es besonders wichtig, dass uns die richtigen Unterlagen vorliegen. Immer wieder erhalten wir von Online-Einkäufen Belege, die keine gültigen Rechnungen darstellen – zum Beispiel Bestellbestätigungen oder Lieferscheine. Diese Dokumente reichen für die steuerliche Verarbeitung und den Vorsteuerabzug nicht aus.

  • Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält unter anderem:
    den vollständigen Namen sowie und die Adresse des Lieferanten und des Käufers,
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer,
  • das Rechnungsdatum,
  • eine genaue Leistungsbeschreibung,
  • den Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer bzw. einen Verweis auf Reverse Charge.

Fehlt einer dieser Punkte, können wir die Ausgaben steuerlich nicht berücksichtigen.


Praxistipp:
Gerade bei Amazon-Bestellungen ist es sinnvoll, die Rechnung direkt nach Erhalt der Ware aus dem Amazon-Konto herunterzuladen und in einem eigenen Ordner abzuspeichern. So haben Sie jederzeit den Überblick, wofür die Ausgabe war, und wir können Ihre Unterlagen reibungslos weiterverarbeiten.

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