Entwurf zu Forschungsprämienrichtlinien

Das Finanzministerium hat neue Forschungsprämienrichtlinien veröffentlicht, die einen Überblick über die inhaltlichen Anforderungen geben.

Für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung kann eine Forschungsprämie in Höhe von 14% der Forschungsaufwendungen beansprucht werden. Das Finanzministerium hat neue Forschungs­prä­mien­richt­linien als Begutachtungsentwurf veröffentlicht, die Informationen hinsichtlich Anspruchs­be­rechtig­ter, Bemessungsgrundlage und Verfahrensrecht enthalten und einen Überblick über die inhaltlichen An­forder­ungen geben.

Forschungsprämie für Kalenderjahre ab 2026

Die Aussagen des Finanzministeriums (BMF) zur Forschungsprämie fanden sich bisher in den Ein­kom­men­steuer­richtlinien. Nun wurde eine eigenständige Auslegungshilfe mit rund 150 Seiten geschaffen, die eine Reihe an Klar­stel­lungen, aber auch an Verschärfungen beinhaltet. Die neuen Richtlinien sind auf Forschungs­prämien, die für Kalender­jahre ab 2026 beantragt werden, anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfun­gen betreffend vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sind die Richtlinien anzuwenden, sofern die Einkommensteuerrichtlinien keine günstigeren Rege­lungen vorsehen. Abgesehen davon stellen Richtlinien des Finanzministeriums bloß einen Aus­le­gungs­behelf dar, aus denen keine über die gesetzlichen Be­stim­mung­en hinausgehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden können.

Beispiele aus dem Inhalt der neuen Forschungsprämienrichtlinien

Ergänzung der Definition einer begünstigten Forschung und experimentellen Entwicklung (FuE)

Zur Einordnung von begünstigter Forschung und experimenteller Entwicklung ist das „Frascati-Handbuch“ maßgeblich. Begünstigt ist ein geplanter und budgetierter Prozess, bei dem das Ergebnis anfangs ungewiss ist und die folgenden fünf Kriterien erfüllt sind: Die Tätigkeit muss neuartig, schöpferisch, ungewiss, sys­tema­tisch und übertragbar und/oder reproduzierbar sein. Die Richtlinien gehen bei den einzelnen Kriterien stärker auf bereits ergangene Rechtsprechung ein. So muss etwa für das Kriterium der Neuartigkeit die For­schung über den bisherigen Stand des Wissens und der Technik hinausgehen, es bedarf jedoch keiner offen­kundigen Wissenslücke.

Fiktiver Unternehmerlohn

Einzelunternehmer, Mitunternehmer und unentgeltlich arbeitende Gesellschafter können seit 2022 eine fiktive Eigen­ver­gütung als Teil der begünstigten Kosten ansetzen. Die Richtlinien enthalten dazu erstmals genauere Vorgaben: Es können maximal 1.720 Stunden pro Person und Wirtschaftsjahr angesetzt werden. Ab dem Jahr 2024 beträgt der Stunden­satz € 50, wodurch die jährliche Bemessungsgrundlage maximal € 86.000 pro Person beträgt. Dafür ist je­doch eine exakte Zeitaufzeichnung mit Tätig­keits­be­schreib­ung notwendig. Darüber hinaus steht der fiktive Lohn nur insoweit zu, als nicht ohnehin ein Gehalt oder eine Vergütung gezahlt wurde.

Forschungskooperationen, Joint Ventures

Hierbei handelt es sich um ein in wesentlichen Teilen neues Kapitel, welches sich mit speziellen Strukturen, wie etwa Forschungs-Kooperationen, Joint Ventures oder Forschungstätigkeiten im Rahmen von COMET-Kompetenzzentren befasst, zu denen es bisher nur wenige Verwaltungsmeinungen gab. Dabei wird nun­mehr zum Beispiel geregelt, welcher FuE-Aufwand bei den jeweiligen Partnern begünstigt ist oder dass Finanz­ierungsbeiträge an ein COMET-Kompetenzzentrum grundsätzlich nicht bei der Bemessung der Fo­rschungs­prämie berücksichtigt werden können.

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Unser aktueller Januar Newsletter ist soeben online gegangen:

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Nach diesem sehr ereignisreichen Jahr gönnen wir unseren Mitarbeiter:innen und uns eine kleine Auszeit und haben unser Büro vom 23.12.24 bis zum 06.01.25 geschlossen.

Am Donnerstag, den 02.01.25 haben wir in der Zeit von 09.00 – 12.00 einen Journaldienst für den Bereich der Lohnverrechnung eingerichtet.

Ab Dienstag, den 07.01.25 stehen wir alle wieder voll motiviert zu Ihrer Verfügung!

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Neues Jahr!

Christa und Hubert Kienast sowie das Team der kytax-consulting!