Handlungsbedarf bei Immobiliengesellschaften – Erhöhung Grunderwerbsteuer

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Auf Grund der geplanten gesetzlichen Änderungen betreffend Grunderwerbsteuer besteht Handlungsbedarf bei Gesellschaften mit Immobilien bzw. geplanten Immobilienerwerben durch Gesellschaften.

Mit Wirkung ab 1.7.2025 soll es zu deutlichen Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer kommen. Insbesondere sind folgende Änderungen geplant:

  • Die Schwelle für grunderwerbsteuerpflichtige Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigungen wird von 95% auf 75% reduziert.
  • Der Steuersatz und die Bemessungsgrundlage für Sharedeals, Anteilsvereinigungen und Umgründungen betreffend Immobiliengesellschaften werden deutlich erhöht.
  • Qualifizierte Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften werden grunderwerbsteuerpflichtig (bisher nur Personengesellschaften).
  • Die Beobachtungszeiträume werden verlängert (7 statt bisher 5 Jahre).
  • Auch mittelbare Anteilsvereinigungen werden grunderwerbsteuerpflichtig.
  • Zukünftig sind auch Erwerbe von Immobiliengesellschaften durch Personenvereinigungen inklusive natürlicher Personen erfasst.
  • Änderungen bestehender Gesellschafterstrukturen unterliegen leichter der Grunderwerbsteuerpflicht.

Wann besteht Handlungsbedarf?

Bei Gesellschaften mit Immobilien und bei geplanten Immobilienerwerben besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:

  • Steuerliche Optimierung der Nachfolgeplanung
  • Geplante Share Deals
  • Kurz- und langfristig erfolgende Übertragungen von Anteilen (z.B. Schenkung, Verkauf, Erbfall)
  • Geplante Umstrukturierungen in Gruppe bzw. Konzern
  • Bestehende bzw. geplante Treuhandkonstellationen

Wie können wir sie unterstützen?

Gerne unterstützen wir sie durch die Analyse der aktuellen Situation auf bestehende Risiken im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.

Sollte eine Anpassung von Gesellschafter- bzw. Treuhandverhältnissen notwendig sein, muss die Anpassung deutlich vor dem 1. Juli 2025 in die Wege geleitet werden, um die steuerlichen Belastungen zu minimieren.

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