Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge

Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.

Ende 2024 wurde das Kilometergeld aufgrund der gestiegenen Spritpreise und Erhaltungskosten auf € 0,50 Euro pro Kilometer angehoben, unabhängig davon ob es sich um ein Auto, Motorrad oder Fahrrad handelte.

Nun wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 eine Sammelnovelle vorgelegt, die die Halbierung des amtlichen Kilometergeldes für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 Euro pro Kilometer auf € 0,25 zum Gegenstand hatte.

Für Dienstreisen, die vor dem 1.7.2025 getätigt wurden, aber erst später abgerechnet werden, gilt weiterhin das erhöhte Kilometergeld von € 0,50 pro Kilometer. Das Kilometergeld für mehrspurige Fahrzeuge bleibt unverändert auf € 0,50 pro Kilometer. Besonders betroffen sind Fahrräder, da der Verrechnungssatz sogar gegenüber dem Vorjahr von € 0,38 Euro pro Kilometer auf € 0,25 pro Kilometer reduziert wurde.

Übersicht des Kilometergeldes seit 1.7.2025

Pkw € 0,50 - jährliche Obergrenze 30.000 km
Mitfahrer-Zuschlag € 0,15
Motorfahrrad und Motorrad € 0,25 - jährliche Obergrenze 30.000 km
Fahrrad € 0,25 - jährliche Obergrenze 3.000 km
image_print
kytax-consulting-weihnachten-2024

Unser aktueller Januar Newsletter ist soeben online gegangen:

kytax-consulting-weihnachten-2024

Nach diesem sehr ereignisreichen Jahr gönnen wir unseren Mitarbeiter:innen und uns eine kleine Auszeit und haben unser Büro vom 23.12.24 bis zum 06.01.25 geschlossen.

Am Donnerstag, den 02.01.25 haben wir in der Zeit von 09.00 – 12.00 einen Journaldienst für den Bereich der Lohnverrechnung eingerichtet.

Ab Dienstag, den 07.01.25 stehen wir alle wieder voll motiviert zu Ihrer Verfügung!

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Neues Jahr!

Christa und Hubert Kienast sowie das Team der kytax-consulting!