Krypto-Meldepflichtgesetz: Das Finanzamt weiß bald, was auf ihren Wallets liegt

Seit 1. Jänner verpflichtet das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) österreichische und in Österreich tätige Krypto-Dienstleister zur jährlichen Meldung steuerlich relevanter Transaktionen an das Finanzamt.

Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen hält und bisher keine Erklärung abgegeben hat, sollte dies rasch nachholen. Österreich setzt mit dem Krypto-MPfG eine EU-Richtlinie (DAC8) um, die einen automatischen Informa-tions¬austausch über Krypto-Transaktionen zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten vorsieht.
Neben den EU-Mitgliedsstaaten sind schrittweise auch zahlreiche Drittstaaten einbezogen – ab 2028 etwa Singapur, Hongkong und die British Virgin Islands, ab 2029 auch die USA.
In Österreich zugelassene und tätige Krypto-Dienstleister müssen die steuerlich relevanten Transaktionen ihrer Kunden erstmals für das Jahr 2026 bis spätestens 31. Juli 2027 an das Finanzamt melden. Für Steuerpflichtige, die eine in-ländische Plattform nutzen und dort bereits einer Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen, ist die Steuerpflicht im Regel-fall bereits abgegolten. Anders verhält es sich für jene, die Kryptowahrungen über ausländische Börsen oder Wallets halten: Diese Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung offengelegt werden. Durch den internationalen Datenaustausch wird das Finanzamt künftig in der Lage sein, auch bislang NICHT ERKLÄRTE Krypto-Einkünfte – möglicherweise rückwirkend – zu rekonstruieren. Das Aufdeckungsrisiko steigt massiv!

Handlungsempfehlungen:

• Überprüfen sie, ob sie in der Vergangenheit Krypto-Gewinne erzielt haben, die bisher nicht erklärt wurden.
• Klären sie, ob und in welchem Umfang eine Selbstanzeige oder Nachveranlagung geboten ist, um abgaben- und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
• Dokumentieren sie laufend ihre Krypto-Transaktionen (Anschaffungskosten, Verkäufe, Tauschvorschläge) für die korrekte steuerliche Erfassung.

TIPP: Das Thema Krypto-Besteuerung ist komplex – insbesondere bei Nutzung mehrerer Plattformen oder bei Tauschvorgängen. Wir analysieren ihre Situation gerne und stellen sicher, dass ihre Krypto-Einkünfte steuerlich korrekt erfasst sind.

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