Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung der umsatzsteuerlichen Klein­unter­nehmer­regelung erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, sind auch bei späterer Vereinnahmung weiterhin steuerbefreit.

 In einem aktuellen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht (BFG), dass für die Einstufung als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und die Berechnung der diesbezüglichen Umsatzgrenze das Jahr des tatsächlich bewirkten Umsatzes (Leistungszeitpunkt) entscheidend ist und nicht der Zufluss Zeitpunkt.

Tipp: Sollten die (erwarteten) Umsätze eines Unternehmers in einem Jahr knapp über oder unter der Kleinunter­nehmer­grenze von derzeit € 55.000 brutto liegen, wird eine frühzeitige Beratung empfohlen, um eine entsprechend frist­ge­rechte Umstellung der Buchhaltung und Rechnungslegung gewährleisten zu können.

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